AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der INSIGHT Health GmbH

 

1.     Allgemeines

Diese AGB sind die Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen INSIGHT Health GmbH (im Folgenden INSIGHT Health) und dem Kunden und für alle Leistungen, die INSIGHT Health dem Kunden erbringt. Sie gelten nicht für Verbraucher. Sie gelten auch dann nicht, wenn zwischen INSIGHT Health und dem Kunden ein Rahmenvertrag die Grundsätze der Geschäftsbeziehungen regelt.

2.     Vergütungen

Bei Abonnementleistungen/Sukzessivlieferverträgen wird dem Kunden quartalsweise oder jährlich eine Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Erhalt fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, ist INSIGHT Health nach Mahnung berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung der offenen Forderungen einzustellen. Unberührt hiervon bleiben weitergehende Rechte von INSIGHT Health, etwa wegen Verzugs des Kunden.

Preisfestlegungen für Zeiträume von über einem Jahr enthalten –soweit nicht anders vereinbart – Preisnachlässe. Soweit Preise für mehr als ein Jahr festgelegt sind, wird hierdurch nur die Mindestlaufzeit des Vertrages festgelegt. Soweit bei Dauerleistungen (Abonnementleistungen, Sukzessivleistungen, Lizenzen, Zugriffsberechtigungen) Preise nicht für bestimmte Zeiträume festgelegt worden sind, oder die Zeiträume einer Preisfestlegung ausgelaufen sind, endet der Vertrag nicht und es gelten die zuletzt geltenden Preise weiter. INSIGHT Health kann dann jedoch Preisänderungen in folgender Weise vornehmen: Preisänderungen teilt INSIGHT Health dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von zwei Monaten mit. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. Widerspricht der Kunde fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen und mit den bisherigen Kündigungsfristen weiter.

3.     Nutzungsrechte an gelieferten Daten

Enthält die Leistung von INSIGHT Health die Lieferung von Daten, so erhält der Kunde das nicht-exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung und Auswertung der gelieferten Daten. Er verpflichtet sich, die Daten weder in ihrer Gesamtheit, noch in Teilen an Dritte weiterzureichen, Dritten zu überlassen oder sonst Dritten zugänglich zu machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Der Kunde trägt Sorge, dass die gelieferten Daten und Informationen unbedingt gegen unberechtigten Zugriff Dritter gesichert und vertraulich behandelt werden.

Der Kunde stellt INSIGHT Health von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder dessen Auftragnehmer entstehen.

4.     Eigentum

Alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie sonstige Rechte an gelieferten Datenbanken oder an Teilen von Datenbanken, Datenbankstrukturen oder Computerprogrammen der INSIGHT Health verbleiben bei der INSIGHT Health.

5.     Gewährleistung

Die fristgerechte Erbringung der Leistungen von INSIGHT Health ist von der Lieferung von Daten durch unterschiedliche Datenbezugsquellen abhängig. Falls sich die Belieferung von INSIGHT Health mit Daten durch die Datenbezugsquellen ohne Verschulden von INSIGHT Health und dadurch die von INSIGHT Health zu erbringende Leistung verzögert, haftet INSIGHT Health hierfür nicht. INSIGHT Health wird mit Wegfall des Hindernisses ihre Leistungen dann unverzüglich erbringen. Der Kunde kann bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung jedoch mindern.

6.     Sonstiges

Angaben in Prospekten dienen lediglich der unverbindlichen Produktbeschreibung. Zusicherungen sowie Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für diese Klausel.

7.     Gerichtsstand

Für sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das für Wiesbaden zuständige Gericht vereinbart, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

 

© INSIGHT Health GmbH, Stand September 2022