Biosimilarsubstitution bezeichnet den Austausch eines biologischen Referenzarzneimittels durch ein zugelassenes Biosimilar in der Apotheke. Ermöglicht wird dieser Vorgang durch die Aut-idem-Regelungen des SGB V, wobei Rabattverträge der Krankenkassen bestimmen können, welches Biosimilar bevorzugt abgegeben wird.
Dieser Artikel erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Marktentwicklung von Biosimilars in Deutschland und die Steuerungsmechanismen, die das Substitutionsgeschehen in Apotheken bestimmen. Abschließend zeigt er, wie datenbasierte Lösungen die strategische Entscheidungsfindung für Pharma-Unternehmen und Krankenkassen unterstützen.
Biosimilarsubstitution in Deutschland – Das Wichtigste in Kürze:
·Rechtlicher Rahmen: Die Biosimilarsubstitution basiert auf der Aut-idem-Regelung (§ 129 SGB V) und wird seit dem 1. April 2026 durch § 40c AM-RL auf biotechnologisch hergestellte biologische Fertigarzneimittel verpflichtend ausgeweitet. Bis zum 1. April 2026 waren lediglich parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung für Patientinnen und Patienten Gegenstand der automatischen Biosimilarsubstitution.
·Rabattverträge steuern den Markt: Krankenkassen können den Austausch über Rabattverträge (§ 130a SGB V) lenken, die Apotheken verpflichten, bevorzugt vertraglich geregelte Biosimilars abzugeben.
·Wachsender Biosimilar-Markt in der GKV: Biosimilars gewinnen im deutschen Pharmamarkt (ca. 3,5 Mrd. € Umsatz, steigender Anteil) durch Patentabläufe bei Biologika und Investitionen in Biosimilars an Relevanz.
·Komplexität bei Biosimilars vs. Generika: Anders als Generika sind Biosimilars biotechnologisch hergestellt und daher nicht mit dem Original identisch.
·Datenbasiertes Markt-Monitoring: Tools wie der Substitutionsmonitor ermöglichen Pharmaunternehmen und Krankenkassen eine präzise Analyse von Marktanteilen, Substitutionsraten und Wettbewerb, um ihre Preis- und Rabattstrategien anhand valider Daten zu optimieren.
Was sind Biosimilars?
Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, die einem bereits zugelassenen biologischen Referenzarzneimittel (Originalpräparat) in Qualität und Wirksamkeit hochgradig ähnlich sind. Im Gegensatz zu Generika sind Biosimilars aufgrund ihrer komplexen Herstellung in lebenden Zellen nicht identisch zum Original, sondern weisen natürliche Variabilitäten auf.
Der Verband forschender Arzneimittelhersteller erklärt den Unterschied zwischen Biopharmazeutika und Biosimilars wie folgt: „Biosimilars sind Nachahmerpräparate von Biopharmazeutika, also von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Diese werden alle mit Hilfe gentechnisch veränderter lebender Organismen hergestellt. Das können zum Beispiel Hefen, Bakterien oder tierische Zellen sein. Für Biopharmazeutika, die keinem Patentschutz mehr unterliegen, können Biosimilars auf den Markt gebracht werden. Der Name Biosimilars zeigt, dass es sich dabei um möglichst ähnliche, also ‚similare‘ Biopharmazeutika handelt, die jedoch nicht identisch mit dem Originalpräparat sein können.“
Daher unterliegen Biosimilars in Deutschland und der EU strengen regulatorischen Anforderungen und spielen in Deutschland inzwischen eine zentrale Rolle für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Wie ist die Biosimilarsubstitution in Deutschland rechtlich geregelt?
Die Biosimilarsubstitution ist in die Aut-idem-Regelungen des Sozialgesetzbuches V eingebettet. Diese Regelungen verpflichten Apotheken, bei der Ausgabe von Arzneimitteln bestimmte Austauschregeln zu beachten:
Rabattvertrag: Liegt ein Rabattvertrag zwischen Krankenkasse und pharmazeutischem Hersteller vor, wird das verordnete Arzneimittel gegen ein wirkstoffgleiches ‒ oder im Fall der Biosimilars ähnliches ‒ wirtschaftlicheres Präparat ausgetauscht.
Preisgünstigste Alternative: Wenn die Abgabe eines Arzneimittels mit bestehendem Rabattvertrag nicht möglich ist, muss alternativ eines der vier preisgünstigsten Präparate abgegeben werden. Beim Preisvergleich sind alle gesetzlichen Rabatte zu beachten.
Aut-idem-Regelung: Sollten Ärztinnen und Ärzte keinen Austausch des Arzneimittels wünschen, um beispielsweise bekannte Unverträglichkeiten zu berücksichtigen, müssen sie dies explizit auf dem Rezept angeben.
Welche Besonderheiten gelten für Biosimilars bei der Aut-idem-Substitution?
Für Biologika und Biosimilars gelten einige Besonderheiten, denn Biopharmazeutika sind komplexe, biotechnologisch hergestellte Wirkstoffe. Biosimilars unterscheiden sich von Generika durch ihr biologisches Herstellungsverfahren und die strengeren Zulassungsanforderungen – deshalb gelten für die Biosimilar-Substitution andere Regeln als für die Generika-Substitution. Die Biosimilars sind dem Referenzarzneimittel ähnlich, aber nicht identisch, da sie in lebenden Zellen hergestellt werden, was zu komplexen Molekülstrukturen und natürlichen Variabilitäten führt.
Der Gesetzgeber und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definieren spezifische Vorgaben zur Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Gemäß § 40c der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) müssen seit dem 1. April 2026 auch biotechnologisch hergestellte biologische Fertigarzneimittel in Apotheken ausgetauscht werden. Bis zu diesem Datum waren lediglich parenterale Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung für Patientinnen und Patienten Gegenstand der automatischen Biosimilarsubstitution. Ebenso war bis dahin auch eine Substitution zwischen Biodenticals möglich.
Ärztinnen und Ärzte behalten die Möglichkeit, mittels spezifischer Verordnungsangaben (Aut-idem-Kreuz) eine Biosimilarsubstitution auszuschließen, wenn medizinische Gründe vorliegen. Der Substitutionsausschluss durch Ärztinnen und Ärzte gilt vorrangig, sodass der vertriebliche Vorteil von Rabattverträgen für Pharmaunternehmen obsolet wird.
Apotheken führen die Biosimilarsubstitution durch und müssen dabei Rabattvertragsverpflichtungen, Lagerhaltung und mögliche ärztliche Einwände abwägen. Die Substitutionsentscheidung in der Apotheke wird zudem durch spezifische Darreichungsformen oder Dosierungen weiter beeinflusst.
Krankenkassen beabsichtigen über die Rabattvertragsregelungen eine Reduzierung der Arzneimittelausgaben zu erreichen. Die Kostenträger nutzen Rabattverträge als ihr primäres Instrument, um die Biosimilarsubstitution zu fördern und die Anreize der Apotheken mit den Zielen der Krankenkasse in Einklang zu bringen.
Biosimilars: Marktdaten und Versorgungsrelevanz
Biosimilars haben sich in Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein der Arzneimittelversorgung entwickelt und gewinnen zunehmend an Relevanz im pharmazeutischen Markt.
Marktentwicklung in Deutschland
Seitdem das erste Biosimilar in der Europäischen Union 2006 zugelassen wurde, erhöhte sich deren Anzahl konstant. Während von 2013 bis 2016 lediglich zehn Biosimilars in der EU zugelassen wurden, haben die Zulassungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Mit dem Auslaufen wichtiger Patente für Biologika sind viele weitere Biosimilars in mehreren Indikationen auf den Markt gekommen – vor allem in der Onkologie, Rheumatologie oder bei Autoimmunerkrankungen. So wurden zwischen 2020 und 2025 in der EU 93 Biosimilars zugelassen. Bis Ende 2025 waren insgesamt 132 Biosimilars in der EU zugelassen.
Im Gesamtjahr 2025 belief sich das Umsatzvolumen im GKV-Markt basierend auf dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) auf insgesamt 49,3 Mrd. Euro.
Biopharmazeutika machten rund 20,5 Mrd. Euro Umsatz im Markt der gesetzlichen Krankenkassen aus und entsprechen damit einem Anteil von 41,6 % am Marktvolumen (Basis: ApU).
Biosimilars tragen zunehmend zum Marktwachstum bei und lagen zuletzt bei rund 2,9 Mrd. Euro, was einem Marktanteil von 6,0 % entspricht (Basis: ApU).
Umsätze mit Biopharmazeutika im ambulanten GKV-Markt 2025
Die Umsatzentwicklung der Biopharmazeutika ist beachtlich. Während der Umsatz im Jahr 2016 noch bei rund 8,0 Mrd. Euro lag, steigerte sich diese Summe über die folgenden Jahre. Während der Umsatz mit Original-Präparaten von 7,7 Mrd. Euro in 2016 auf rund 17,5 Mrd. Euro in 2025 stetig anstieg, wuchs gleichzeitig der Umsatz mit Biosimilars von 0,2 Mrd. Euro auf rund 2,9 Mrd. Euro an.
Basis dieser Angaben sind Daten aller Apothekenrechenzentren (ohne PKV-Umsätze). Preisbasis ist der ApU. Quelle: Insight Health GKV-Abrechnungsdaten inklusive Zubereitungen.
Weitere Informationen zur Marktentwicklung lesen Sie in unserem Artikel Biosimilar – quo vadis? Hinweis: Die Angaben dort basieren auf dem Apothekenverkaufspreis (AVP).
Umsätze der ambulanten Biopharmazeutika-Versorgung im GKV-Markt
Neben Kosteneffekten wird die Bedeutung von Biosimilars zunehmend auch unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit diskutiert. Einerseits können mehrere Anbieter im Markt helfen, Lieferengpässe abzufedern und Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern zu reduzieren. Andererseits befürchten Marktexpertinnen und -experten eine vergleichbare Entwicklung wie im Generikamarkt, in welchem es aufgrund des hohen Preisdrucks zu massiven Produktionsverlagerungen außerhalb von Europa gekommen ist.Im Markt für Biosimilars zeichnen sich folgende Trends ab:• Zunehmende Durchdringung von Biosimilars in hochpreisigen Indikationen• Verlagerung der Marktanteile vom Originator hin zu Biosimilar-Anbietern• Wachsende Relevanz von Substitutionsentscheidungen in der ApothekeFür Pharma-Unternehmen bedeutet dies einen verschärften Wettbewerb im Pharmamarkt und für Krankenkassen eröffnet der Biosimilars-Markt in Deutschland zusätzliche Stellschrauben der Ausgabensteuerung, etwa über Rabattverträge und Steuerungsinstrumente in Selektivverträgen.
Worin unterscheidet sich die Biosimilarsubstitution von der Generikasubstitution?
Die Biosimilarsubstitution in der Apotheke unterscheidet sich kaum von der Substitution bei Generika, jedoch ist zuvor bei Biosimilars für die pharmazeutischen Hersteller der regulatorische Nachweis der Gleichwertigkeit deutlich aufwendiger und komplexer.Analog zu Generika müssen Biosimilars gemäß § 40c der AM-RL in Apotheken ausgetauscht werden. Allerdings weisen die Medikamente in ihrer Herstellung und Zusammensetzung entscheidende Unterschiede auf. Während Generika chemisch definierte, identische Wirkstoffe enthalten, sind Biosimilars hochkomplexe Moleküle mit inhärenter Variabilität. Zur Zulassung eines Generikums muss der Hersteller nachweisen, dass sein Arzneimittel bioäquivalent zum Original ist, also der gleiche Wirkstoff in gleicher Menge und Geschwindigkeit aufgenommen wird. Da Biosimilars als biopharmazeutische Präparate mit Hilfe lebender Zellen produziert werden, sind ihre Eigenschaften vom gewählten Herstellungsprozess abhängig und es muss für die Zulassung von Biosimilars in Studien nachgewiesen werden, dass keine klinisch relevanten Unterschiede zum Original bestehen.
Biosimilars und Generika im Vergleich
Merkmal
Generika
Biosimilars
Wirkstofftyp
Chemisch definiert, identisch zum Original
Biologisch, hochkomplex, ähnlich aber nicht identisch
Herstellung
Chemische Synthese
Biotechnologisch in lebenden Zellen
Zulassung
Bioäquivalenzstudie
Analytische Vergleiche + klinische Daten
Substitutionsregeln
Langjährige Praxis nach Aut-idem
Seit dem 1. April 2026 gemäß § 40c AM-RL verpflichtend (siehe oben)
Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich für Ärzte, Patienten und Apotheken?
In der Praxis ergeben sich mehrere Herausforderungen:
Ärztinnen und Ärzte benötigen evidenzbasierte Leitfäden und praxisnahe Informationen zur Austauschbarkeit von Biosimilars, inklusive Hinweisen zur Umstellung stabil eingestellter Patientinnen und Patienten.
Patientinnen und Patienten müssen über die Bedeutung der Biosimilartherapie, eventuelle Präparate- und Devicewechsel informiert werden, um Verunsicherung und Nocebo-Effekte zu minimieren.
Apotheken stehen im Spannungsfeld zwischen rechtlichen Vorgaben, Rabattverträgen, wirtschaftlichen Vorgaben und dem ärztlichen Therapiewunsch. Die Apotheke muss bei jeder Substitutionsentscheidung prüfen, welcher Rabattvertrag gilt, ob das Biosimilar verfügbar ist und ob ärztliche Einwände vorliegen. Zudem können Apothekerinnen und Apotheker bei der Biosimilarsubstitution auch pharmazeutische Bedenken anmelden und ein anderes geeignetes Medikament herausgeben, um arzneimittelbezogene Probleme zu vermeiden.
Wie steuern Rabattverträge die Biosimilarsubstitution in Apotheken?
Rabattverträge nach § 130a SGB V sind das zentrale ökonomische Steuerungsinstrument der Krankenkassen für Substitutionsentscheidungen in Apotheken. Sie bestimmen, welches Präparat von welchem Hersteller an den Versicherten der kontrahierenden Kasse abgegeben wird.
Krankenkassen schließen mit einzelnen Pharma-Unternehmen open-house Vereinbarungen, exklusive oder selektive Verträge über konkrete Wirkstoffe und Darreichungsformen ab.
Apotheken sind infolgedessen verpflichtet, bei GKV-Versicherten vorrangig die rabattierten Präparate abzugeben, sofern diese im Rahmen der Aut-idem-Regelung austauschbar sind.
Für die Biosimilarsubstitution bedeutet das: Rabattverträge schaffen bindende Verpflichtungen für Apotheken, bestimmte Biosimilars bei der Substitution zu bevorzugen. Die tatsächliche Auswahl in der Apotheke wird nicht nur durch medizinische Austauschbarkeit, sondern maßgeblich durch bestehende Rabattverträge bestimmt. Daher gilt es für Pharma-Unternehmen, frühzeitig Kenntnis von Ausschreibungen zu erlangen, Wettbewerber und ihre austauschbaren Produkte zu kennen und die eigene Angebotspolitik darauf auszurichten. Der Beitritt zu einem Rabattvertrag der Krankenkassen sorgt für hohe Preisabschläge und wird daher in Pharma-Unternehmen gründlich geprüft, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.
Der Tender Alert von Insight Health analysiert systematisch die Rabattvertragsausschreibungen und bietet Pharma-Unternehmen einen Überblick zu aktuellen und kommenden Ausschreibungen.
Neuzulassungen von Biosimilars und Wettbewerb im Pharmamarkt
Die Pipeline für Biosimilars bleibt in Deutschland und Europa dynamisch. Insbesondere dort, wo in den kommenden Jahren relevante Patentabläufe von Blockbuster-Biologika anstehen, sind neue Wirkstoffe und Indikationen für Biosimilar-Neuzulassungen zu erwarten. Diese Entwicklung erhöht die Zahl der Wettbewerber je Wirkstoff und erweitert die Substitutionsoptionen in Apotheken, sofern die regulatorischen Bedingungen erfüllt sind.
Für den deutschen Markt bedeutet dies:
Zunehmende Produktvielfalt in bestehenden Biosimilar-Klassen
Eintritt neuer Marktteilnehmer mit spezialisierten Portfolios
Verschiebungen der Marktanteile von Originatoren hin zu Biosimilars und zwischen verschiedenen Biosimilar-Herstellern
Um die Patentlandschaft im pharmazeutischen Markt zu beobachten, bietet sich für pharmazeutische Hersteller eine spezielle Patentdatenbank an.
Wie unterstützt datenbasiertes Monitoring die Biosimilarsubstitution?
Welche Einblicke liefert der Substitutionsmonitor?
Der Substitutionsmonitor von Insight Health liefert Informationen über die ärztlich verordneten Präparate sowie die tatsächlich in der Apotheke abgegebenen Produkte anhand der eindeutigen Pharmazentralnummer (PZN).
Die datenbasierte Lösung bildet Biosimilars und Generika ab, die in Apotheken gemäß Aut-idem-Regelung durch ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden können.
Der Substitutionsmonitor:
zeigt reale Substitutionsvorgänge auf Apothekenebene,
macht Marktverschiebungen zwischen Originalen sowie Biosimilars und Generika sichtbar,
unterstützt die Analyse des Wettbewerbs zwischen verschiedenen Herstellern und Präparaten.
Pharmaunternehmen nutzen die Daten des Substitutionsmonitors, um Substitutionsquoten zu ermitteln und können somit die Wirksamkeit bestehender Rabattverträge evaluieren. Für Krankenkassen zeigt der Monitor, ob ihre Rabattverträge die gewünschten Ergebnisse erzielen. Diese Informationen sind für Marktmonitoring, Wettbewerbsanalyse und strategische Planung von Preis- und Rabattvertragsstrategien relevant.
Für weitere Daten zur effektiven Preisgestaltung im Pharmamarkt empfehlen wir unsere Gx-Suite mit Preismonitor. Zudem bietet der Tender Alert weitere Einblicke in das Rabattvertragsgeschehen.
Ausblick: Biosimilarsubstitution
Die Bedeutung von Biosimilars und der Biosimilarsubstitution in Deutschland könnten in den kommenden Jahren weiter zunehmen, wenn zusätzliche Neuzulassungen, weitere Patentabläufe und eine stärkere Integration von Biosimilars in Leitlinien und Versorgungsprogrammen die Wettbewerbsdynamik erhöhen. Sofern der regulatorische Rahmen weiter geschärft wird, um Versorgungssicherheit, Patientensicherheit und Wirtschaftlichkeit zu steuern, muss sich der pharmazeutische Wettbewerb weiter anpassen.
Für alle Stakeholder – Pharma-Unternehmen, Krankenkassen, Ärzte und Apotheken – gewinnt damit der Zugang zu belastbaren Daten und Analysen an Relevanz. Lösungen wie der Substitutionsmonitor und der Tender Alert können dazu beitragen, Markt- und Substitutionsentwicklungen im Biosimilar- und Generikamarkt kontinuierlich zu verfolgen und strategische Entscheidungen auf einer soliden empirischen Basis zu treffen.
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